Home | Leistung | Die Organisation | Ihre Vorteile | Das zustellgebiet | Geschäftskunden | Briefmarken | Service-Points
       
  Impressum    
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Ems Dollart Post
Datenschutz
Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Ems Dollart Post Impressum

Ems Dollart Post
Eine Marke der
H. Risius KG



Verantwortlich für den Inhalt
H. Risius KG
Kommanditgesellschaft, Sitz Weener
Amtsgericht Aurich, HRA 110-148
Ust-ID: DE 117 271 684
Steuer-Nr.: 60/226/04102

Persönlich haftende Gesellschafterin
Margarethe Lindemann (Komplementärin)

Geschäftsführer
Bernd Lindemann (alleinvertretungsberechtigt)

Adresse
Risiusstraße 6 – 10
26826 Weener

Telefon
Zentrale: 04951/930-0
Kundenservice: 04951/930126

Fax
Zentrale: 04951/930 150

E-Mail
info@ems-dollart-post.de
Internet-Adresse
www.ems-dollart-post.de

Konten
Sparkasse LeerWittmund, Kto. 1000082
Ostfriesische Volksbank eG, Kto. 617127300
Oldenburgische Landesbank, Kto. 7322415600

Postlizenz

Lizenznummer: P 05 / 2911

Aufsichtsbehörde: Bundesnetzagentur

Referat 317

Postfach 8001

53105 Bonn


Haftungsausschluss

Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten wird keine Gewähr übernommen. Eine Haftung, insbesondere für eventuelle materielle oder immaterielle Schäden oder Konsequenzen, die aus der Nutzung unseres Angebotes entstehen, ist ausgeschlossen.
Die H. Risius KG ist nicht für die Inhalte von Websites einschließlich dort angebotener Programme verantwortlich, auf die direkt oder indirekt per Link verwiesen wird. Die H. Risius KG hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb übernimmt www.ems-dollart-post.de keine Verantwortung für Inhalte aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, trägt allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde die straf- und zivilrechtliche Verantwortung.
Alle Rechte vorbehalten, insbesondere Aufführung, Sendung, Kopie, Verleih, Übertragung auf elektronische Speichermedien, Internet-Einsatz, andere öffentliche Nutzung und Verbreitung nur nach vorheriger Absprache und Erlaubnis durch die Herausgeber.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EMS DOLLART POST

1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden AGB sind Bestandteil aller Verträge über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen durch die EMS DOLLART POST, Firma H. Risius KG (im folgenden EMS DOLLART POST) im Inland einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen. Sie umfassen insbesondere folgende Punkte und Leistungen: Briefe, Postkarten, weitere Briefsendungen, Büchersendungen, Kataloge und weitere briefähnliche Sendungen, Einschreiben aller Art, Nachnahme-Sendungen, Werbeantwort, Anschriftenprüfung sowie weitere Zusatzleistungen, Nachsendung von Briefen und briefähnlichen Sendungen.
(2) Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preisliste/Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung.

2. Vertragsverhältnis
(1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen EMS DOLLART POST und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von EMS DOLLART POST nach Maßgabe der vorliegenden AGB und unter Beachtung der gesondert geschlossenen Rahmenverträge zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger Weise nicht der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es der EMS DOLLART POST frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereit zu halten oder diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
(3) Das Recht von EMS DOLLART POST, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt.
(4) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Versender von EMS DOLLART POST geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgelts, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2) unberührt.

3. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren Übernahmeort(en) zu den vom Absender definierten Zielorten.
(2) Das von EMS DOLLART POST bediente Zustellgebiet ergibt sich aus der Preisliste sowie der Postleitzahlenauflistung in der jeweils gültigen Fassung. Werden EMS DOLLART POST Sendungen übergeben oder übernimmt EMS DOLLART POST Sendungen, die außerhalb des Zustellgebietes von EMS DOLLART POST zuzustellen sind, gilt Punkt 2 Abs. 2 entsprechend, es sei denn, EMS DOLLART POST ist beauftragt worden, die Sendung über die Deutsche Post AG befördern zu lassen und entsprechend beim nächsten Zustellstützpunkt einzuliefern.

4. Rechte und Obliegenheiten des Absenders
(1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich oder vertraglich vereinbart sind (Vorausverfügung). Der Absender hat jedoch keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er EMS DOLLART POST nach Übergabe/Übernahme der Sendung erteilt. Die §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
(2) Eine Kündigung durch den Absender gemäß § 415 HGB nach Übergabe/Übernahme der Sendung in die Obhut von EMS DOLLART POST ist ausgeschlossen.
(3) Dem Absender obliegt es, sich im Bedarfsfall von EMS DOLLART POST über Möglichkeiten informieren zu lassen, die sicher stellen, dass sein möglicher Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistungen seitens EMS DOLLART POST über die in Punkt 9 getroffene Regelung hinaus gedeckt ist.
(4) Der Absender trägt die Verantwortung und das Risiko für Folgen, die aus einem unzuverlässigen Güterversand resultieren. EMS DOLLART POST übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Sendung.
(5) Der Absender ist verpflichtet, Etikettierungen, Werbestempel oder andere Vermerke auf der Sendung zu dulden, sofern diese betrieblich erforderlich sind oder die Rechte des Absenders nur unwesentlich beeinträchtigen.

5. Inhaltsgleiche Sendungen
(1) Inhaltsgleiche Sendungen werden bei EMS DOLLART POST unter der Bezeichnung Infopost zusammengefasst.
(2) Für inhaltsgleiche Sendungen gelten folgende Besonderheiten: Gesonderte Preisliste, Post muss getrennt von Tagespost deklariert und in der speziellen Einlieferungsliste eingetragen werden, nicht zustellbare Sendungen werden unrecherchiert einer datenschutzkonformen Vernichtung zugeführt.

6. Zustellung
(1) Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderweitiges zwischen EMS DOLLART POST und dem Empfänger vereinbart ist (Lagerung, Nachsendung etc.) und der Absender keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z. B. Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigen an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die EMS DOLLART POST gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Postbevollmächtigter/Postempfangsbeauftragter) erfolgen. EMS DOLLART POST liefert Sendungen mit den Zusatzleistungen „Übergabe-Einschreiben“, „Nachnahme“ und „Eigenhändig“ nur gegen Empfangsbestätigung und Quittung der Übergabe ab. Sie behält sich vor, diesen Nachweis auch für andere Sendungen zu verlangen. Ein Nachweis wird nicht verlangt, wenn der Empfangsberechtigte persönlich bekannt ist.
(2) Ist die Ablieferung einer Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, so kann sie mit Ausnahme von Sendungen mit der Zusatzleistung „Eigenhändig“ einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers, des Ehegatten und des Bevollmächtigten, der Inhaber oder Vermieter, der in der Anschrift angegebenen Wohnung, der Inhaber einer Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen sowie andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Zu den Ersatzempfängern zählen außer bei „Einschreiben“ und „Nachnahme“ auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Sendungen mit der Zusatzleistung „Eigenhändig“ werden neben dem Empfänger nur einem besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.
(3) Ist eine Ablieferung nach den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, so unternimmt EMS DOLLART POST einen weiteren kostenlosen Zustellversuch an dem nachfolgenden Werktag. Dies gilt auch dann, wenn EMS DOLLART POST eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist.
(4) Unzustellbare Sendungen werden an den Absender zurück befördert. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person i. S. d. Absätze 1 und 2 angetroffen wird, die Annahme verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung oder die Weigerung zur Zahlung eines Nachnahmebetrages. Sendungen an Behörden, juristische Personen, Gesellschaften, Gemeinschaften oder an Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Behörden und Unternehmen gelten als unzustellbar, wenn EMS DOLLART POST gegenüber keine Person schriftlich zum Empfang bevollmächtigt ist.
(5) Kann eine unzustellbare Sendung nicht in der in den Absätzen 1 bis 3 geregelten Weise an den Absender geliefert werden, ist EMS DOLLART POST zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, ist EMS DOLLART POST nach Ablauf von sechs Wochen zur Veräußerung der Sendung berechtigt. Unverwertbares Gut kann EMS DOLLART POST vor Ablauf der Frist vernichten.
(6) Bei falscher Schreibweise der Empfängeradresse, falschen oder fehlenden Angaben, Umzug, Tod, Verweigerung der Annahme oder dem Fehler einer geeigneten Empfangsvorrichtung kann eine Zustellung nicht gewährleistet werden. Die Sendung wird in diesen Fällen unter Berechnung des vereinbarten Entgelts an den Absender zurück befördert.
(7) Sollte der Empfänger nicht vorhanden sein, erfolgt durch EMS DOLLART POST die Ermittlung der korrekten Adresse. Innerhalb des EMS DOLLART POST-eigenen Zustellgebietes erfolgt die erneute Zustellung ohne Aufpreis. Ansonsten erfolgt die Rückgabe mit neuer Anschrift an den Absender unter Berechnung des vereinbarten Entgelts.
(8) Eine Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.

7. Sendungseinlieferungen bei der Deutschen Post AG
(1) Insoweit EMS DOLLART POST Sendungen des Auftraggebers übernimmt, die außerhalb des Zustellgebietes der EMS DOLLART POST liegen und der Deutschen Post AG zum Zwecke der Zustellung übergeben werden sollen, handelt die EMS DOLLART POST lediglich als Beförderungsmittler im Sinne von § 51Abs. 1 Nr. 5 PostG und übergibt die Sendungen zum Zwecke der Zustellung an die Deutsche Post AG für den Absender. Ein Vertragsverhältnis über die Zustellung der Sendung kommt ausschließlich zwischen dem Absender und der Deutschen Post AG zustande.
(2) Die EMS DOLLART POST ist berechtigt, auch Konsolidierungsunternehmen zum Zwecke der Bündelung und Vorsortierung sowie Einlieferung dieser überregionalen Sendungen bei der Deutschen Post AG zu beauftragen. Eine, auch nur anteilige, Weitergabe möglicher Konsolidierungsvergütungen an den Auftraggeber ist nicht geschuldet.

8. Beförderungsvorbehalt
(1) EMS DOLLART POST ist berechtigt, die Beförderung von Sendungen zu verweigern, deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen bzw. durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können.
(2) Bei Verweigerung der Beförderung werden die Sendungen grundsätzlich unfrei zu Lasten des Versenders an den Abholort zurückbefördert. Sämtliche Gefahren gehen in diesem Fall mit dem Zeitpunkt der Feststellung der fehlenden Voraussetzungen zu Lasten des Absenders.

9. Entgelt
(1) Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebenden Verbindlichkeit des Versenders gegenüber EMS DOLLART POST gilt die jeweils aktuelle gültige Preisliste.
(2) Die dem Absender entstehende Verbindlichkeit ist unverzüglich nach Erhalt zu begleichen.
(3) Das Entgelt kann auch durch Briefmarken der EMS DOLLART POST im Voraus entrichtet und auf der einzelnen Sendung frankiert werden.

10. Reklamationen
Reklamationen über Mängel in der Zustellung müssen vom Absender innerhalb von zwei Tagen, nachdem dieser vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangt hat, gegenüber EMS DOLLART POST geltend gemacht werden, da anderenfalls keine Möglichkeit zur sofortigen Prüfung und Nachbesserung durch EMS DOLLART POST besteht. Reklamationen, die später als eine Woche nach Zustellende eingehen, können generell nicht mehr berücksichtigt werden.

11. Haftung
(1) EMS DOLLART POST haftet nur für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat (§ 435 HGB), soweit es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) handelt.
(2) EMS DOLLART POST haftet mit der Höhe des Sendungsentgeltes maximal bis zu einem Betrag von 25€.
(3) Darüber hinaus ist die Haftung von EMS DOLLART POST ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen. Dies gilt auch für Nebenpflichtverletzungen und außervertragliche Ansprüche.
(4) Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann EMS DOLLART POST im Falle des Wiederauffindens einer Sendung die Erstattung ihrer nach den vorstehenden Absätzen geleisteten Entschädigung verlangen. § 438 Abs. 5 HGB gilt nicht.
(5) Wird durch den Versender bei Vertragsschuluss ein Warenwert bestimmt, verbunden mit dem Auftrag an EMS DOLLART POST, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen, gelten ergänzend die Bedingungen des oder der Versicherer.
(6) Von diesen Regelungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen EMS DOLLART POST und dem Versender schriftlich getroffen worden sind.

12. Brief- und Postgeheimnis, Datenschutz
(1) EMS DOLLART POST verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. EMS DOLLART POST wird ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.
(2) EMS DOLLART POST wird über bekannt gewordene interne Angelegenheiten der Versender Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung.
(3) Von EMS DOLLART POST eingesetzte Erfüllungsgehilfen werden zur Einhaltung der Absätze 1 und 2 entsprechend durch EMS DOLLART POST verpflichtet und überwacht.

13. Rücktrittsrecht / Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Beförderungsvertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung ist u. a. die nachträgliche Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Versenders. Hat EMS DOLLART POST den wichtigen Grund zu vertreten, so entfällt der Zahlungsanspruch der EMS DOLLART POST gegenüber dem Versender für die noch nicht erbrachte Leistung bzw. Teilleistung. Hat der Versender den wichtigen Grund zu vertreten, so hat er, unbeschadet etwaiger anderer Rechtspflichten, für die bis dahin erbrachte Leistung das vorgesehene Entgelt gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Preisliste der EMS DOLLART POST zu zahlen, mindestens jedoch 20% des gesamten Auftragswertes, es sei denn, der Versender weist nach, dass Kosten in geringerer Höhe entstanden sind.
(2) Ereignisse höherer Gewalt und von EMS DOLLART POST nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrags unmöglich machen oder übermässig erschweren, wie z. B. außergewöhnliche Wetterverhältnisse, Streik, Aussperrung oder Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperrungen, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel etc. berechtigen EMS DOLLART POST, die Beförderung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder –erschwerung kann EMS DOLLART POST wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 oder 2 genannten Ereignisse bei EMS DOLLART POST oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechtes durch EMS DOLLART POST begründet keine Schadenersatzansprüche des Versenders. Abschnitt 9 bleibt unberührt.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Versender seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweisen kann, dass die komplette oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von EMS DOLLART POST bereits erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen.

14. Sonstige Regelungen
(1) Ansprüche gegenüber EMS DOLLART POST können weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz und auf Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht verpfändet werden können.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Weener.
(3) Für einen zwischen EMS DOLLART POST und dem Versender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn EMS DOLLART POST ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Weener, im März 2011

   
 

 

 
 
   
Eine Marke der H. Risius KG